Auf den Wegen bleiben und Hunde anleinen
lk Lüchow-Dannenberg. Mit den zunehmend milden Temperaturen zieht es viele Spaziergänger und Ausflügler wieder ins Freie. „Insbesondere die Naturschutzgebiete wie die Nemitzer Heide haben jetzt viele Besucher“, hat Dorothee Rößler von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg beobachtet. Diese beliebten Ausflugsziele unterliegen allerdings einem besonderen Schutz, erklärt Rößler.
„In diesen besonders sensiblen Gebieten ist es verboten, die nicht-öffentlichen Straßen, Wege und Flächen mit dem Kraftfahrzeug zu befahren oder das Fahrzeug dort abzustellen.“ Ganzjährig sind Spaziergänger außerdem aufgefordert, auf den Wegen zu bleiben und ihren Vierbeiner anzuleinen: „Die dort wild lebenden Tiere und die Ruhe der Natur dürfen nicht gestört werden – nicht durch Lärm und auch nicht auf andere Weise.“ Auch Zelten oder das Entfachen eines Feuers sei nicht gestattet.
In der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli gelte die Leinenpflicht für Hunde im Übrigen auch außerhalb von Naturschutzgebieten. In diesem Zustand seien die Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit und ihren Fluchtmöglichkeiten stark eingeschränkt. „Werden diese Tiere gestört, stellen sie nicht selten die Versorgung ihres Nachwuchses ein“, erklärt Rößler. In der Nemitzer Heide ist das ganzjährige Anleinen von Hunden aus einem weiteren Grund von besonderer Bedeutung: Zwei Schäfereien betreiben in der Nemitzer Heide Wanderschafhaltung. Dafür kommen Herdenschutz- und Hütehunde zum Einsatz. Andere frei laufende Hunde können die Schafhaltung jedoch erheblich beeinträchtigen, indem sie Schafherden auseinandertreiben oder auch wenn es zu Konflikten mit den Herdenschutz- oder Hütehunden kommt. Die Untere Naturschutzbehörde appelliert daher an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, dort besondere Rücksicht zu nehmen.
Eine Übersicht aller Naturschutzgebiete in Lüchow-Dannenberg gibt es im interaktiven Kartendienst „Online-Navigator“ unter www.luechow-dannenberg.de/navigator.