lk Regional. Bei Lehrermangel besteht kein Anspruch auf lehrplanmäßigen Unterricht. Dies entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht, welches in einem Eilrechtsstreit Beschwerden von neun Schülern zurückgewiesen hat. Anlass zu gerichtlichem Einschreiten sei erst dann gegeben, wenn es die Schulverwaltung bei Unterrichtsausfall unterlasse, zeitnah die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Möglichen zu ergreifen.
