Pflegereform: Leistungen verbessert – Beiträge erhöht
lk Lüchow-Dannenberg. Die Menschen werden immer älter, sodass auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Laut Statistischem Bundesamt wird es bis zum Jahr 2055 allein durch die zunehmende Alterung rund 37 Prozent mehr pflegebedürftige Menschen in Deutschland geben. Dann werden statt heute knapp fünf Millionen rund sieben Millionen Pflegebedürftige zu versorgen sein. Als Folge dieses Prozesses wird auch die Finanzierungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung immer größer, aber viele Betroffene können den steigenden Eigenanteil an den Pflegekosten kaum mehr stemmen. Die ARAG-Experten geben einen Überblick über die Pflegereform, die seit dem 1. Juli in Kraft getreten ist.
Die Pflege zu Hause stärken, die Leistungen in der Pflege verbessern und die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige begrenzen – dies sind die Hauptziele der Pflegereform. Um diejenigen zu unterstützen, die Familienmitglieder zu Hause pflegen, sollen unter anderem das Pflegegeld sowie die ambulanten Sachleistungsbeträge für die Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte zum 1. Januar 2024 um jeweils fünf Prozent erhöht werden. Darüber hinaus sollen pflegende Angehörige künftig jedes Jahr das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen können.
Mehr Entlastung
Um den steigenden Eigenanteil an der Pflege zu mindern, sollen die Zuschläge der Pflegekasse zu den Pflegekosten im Heim ab Januar 2024 steigen. Im ersten Jahr werden die Sätze von fünf auf fünfzehn Prozent angehoben, ab einer bis zu zweijährigen Unterbringung im Heim reduziert sich der Eigenanteil um 30 statt um 25 Prozent, dauert der Heimaufenthalt länger als 24 Monate, gibt es 50 statt 45 Prozent Zuschlag und nach 36 Monaten beträgt die Zuschlagshöhe 75 statt 70 Prozent. Die Experten weisen darauf hin, dass die 2022 eingeführten Entlastungszuschläge nur bei einer Unterbringung in vollstationären Pflegeeinrichtungen fällig werden und sich nur auf die reinen Pflege- und Betreuungsleistungen beziehen. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen von den Pflegebedürftigen weiterhin aus eigener Tasche gezahlt werden.
Im Rahmen der Reform ist der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent gestiegen. Grundsätzlich werden die Beiträge künftig nach Anzahl der Kinder gestaffelt : Wer keine Kinder hat, müsse mit einer Erhöhung des Beitragssatzes von 3,4 auf vier Prozent rechnen. Pflegebedürftige, die die Kosten für einen Heimplatz nicht selbst zahlen können, haben die Möglichkeit, Unterstützung vom Sozialamt zu beantragen. Dabei müssen Betroffene allerdings nachweisen, dass sie finanziell bedürftig sind, das eigene Einkommen also nicht ausreicht. Die Inhalte des Gesetzentwurfs zur „Pflegereform 2023“ hat die Bundesregierung am 5. April dieses Jahres als Kabinettsbeschluss verabschiedet. Am 26. Mai wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet. Damit stehen die Inhalte zum geplanten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), mit denen Leistungsverbesserungen im deutschen Pflegesystem zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen. Im Fokus des Pflege-Entlastungsgesetzes stehen Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung im Pflegealltag.
Weitere Infos unter: www.arag.de/pflegezusatzversicherung/pflege-ratgeber.