Bis 30. November: Zügig handeln und Kfz-Policen vergleichen
lk Lüchow. Die meisten Kfz-Versicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr. Hauptfälligkeit ist dann der 1. Januar. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt beginnt ein neues Versicherungsjahr. Aufgrund einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres ist bei vielen Versicherungen der 30. November Kündigungsstichtag. Wer bis dahin nicht kündigt, dessen Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Einige Versicherer bieten auch unterjährige Vertragslaufzeiten an, die einmonatige Kündigungsfrist ist aber gleich. Es empfiehlt sich, die Laufzeit in den persönlichen Unterlagen zu prüfen. Ansonsten haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich beispielsweise der Beitrag erhöht. Ein Wohnortwechsel gilt aber nicht als Sonderkündigungsgrund. Auch nach einem Schadensfall ist eine außerordentliche Kündigung möglich, etwa wenn Betroffene mit der Regulierung unzufrieden sind. In beiden Fällen haben sie einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung ist zudem einfacher geworden, denn für Verträge, die nach dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, reicht eine E-Mail. Wichtig ist nur, dass die Mail eindeutig zugeordnet werden kann. Verwenden Sie daher eine Mail-Adresse, die bei der Versicherung hinterlegt ist. Sinnvoll ist auch die Angabe der Vertragsnummer. Wer sich ein neues Fahrzeug zulegt, kann sich ebenfalls einen neuen Anbieter suchen. Wichtig dabei zu wissen: Bei Saisonkennzeichen ist die Hauptfälligkeit am Tag des Saisonbeginns. Ist das Kennzeichen von April bis Oktober gültig, wäre das der 1. April. Eine eventuelle Kündigung sollte dem Versicherer dann rechtzeitig bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar vorliegen.
Verkauft man sein Auto, ist es auch sinnvoll, Name und Adresse des Käufers aufzuführen. Auf ihn geht die Versicherung für das Auto zunächst über. Man geht auf Nummer sicher, wenn man sein altes Auto bei der Zulassungsstelle abmeldet. Das geht auch, indem man im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer das Auto auf sich ummeldet. Ein Vergleich der Kfz-Versicherung bis etwa zum 20. November stellt sicher, dass die Zeit für die Kündigung nicht zu knapp wird. Verschicken Sie das Schreiben an die alte Versicherung erst, wenn Ihnen die neue Gesellschaft den neuen Vertrag bestätigt hat. Sonst kann es möglicherweise in der Kaskoversicherung Probleme geben. Bei Voll- oder Teilkasko kann eine Versicherung einen Neuantrag ablehnen – im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.