Frage nach den Kosten: Gegenstandswert bestimmt Gebühr
nov Lüchow-Dannenberg. Jedes Jahr wieder löst sie Überforderung und Unmut bei vielen Bürgern aus: die Steuererklärung. Nicht ohne Grund gilt das deutsche Steuersystem als eins der kompliziertesten der Welt. Da kommt schnell das Bedürfnis auf, einen Steuerberater zu engagieren. Aber wann ist ein Steuerberater wirklich sinnvoll?
Grundsätzlich gilt, dass ein Steuerberater erst hinzugezogen werden sollte, wenn man sich maßlos überfordert fühlt oder spezielles Wissen gefragt ist. Alle, die besondere Ausgaben wie Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer absetzen wollen und nicht von etwaigen Besonderheiten betroffen sind, können dazu problemlos Steuer-Portale wie Elster verwenden. Diese sind durch Ausfüllhilfen vergleichsweise simpel zu benutzen. Für Grenzgänger, bei Erbfällen oder auch im Ausland investiertem Geld kann sich ein Steuerberater allerdings lohnen. Auch Selbstständigen und Gewerbetreibenden ist meistens mit einem Steuerberater besser geholfen. Dieser hilft nämlich sowohl bei den Angaben zur Finanzbuchhaltung und zum Jahresabschluss als auch bei der Einnahmenüberschussrechnung und der Lohnabrechnung. Wenn man nun entschieden hat, sich Hilfe bei einem Steuerberater zu suchen, steht die große Frage nach den Kosten im Raum. Steuerberater müssen sich hinsichtlich der Gebühren an die Vergütungsverordnung der Steuerberater halten, die seit 2022 gilt.
Allerdings gibt es innerhalb dieser Verordnung einen großen Spielraum, die Gebühren entsprechend festzulegen. Grundsätzlich hängt die Gebühr maßgeblich vom Gegenstandswert ab. Der ist, einfach gesagt, der steuerlich relevante Betrag, mit dem sich der Steuerberater befasst. Bei einer Einkommenssteuererklärung würde das bedeuten, dass der Gegenstandswert der Summe der positiven Einkünfte entspricht. Vorausgesetzt, dass einzelne Einkunftsarten nicht separat ermittelt werden. Bei der Einkommenssteuererklärung gibt es einen Mindestwert von 8 000 Euro. Die schlussendliche Gebühr berechnet sich mit einem bestimmten Faktor, der dann mit der Grundgebühr beziehungsweise dem Gegenstandswert multipliziert wird. Beim Beispiel der Einkommenssteuererklärung liegt dieser Faktor zwischen 0,1 und 0,6.