lk Lüchow. Draußen sinken die Temperaturen, drinnen werden die Heizregler hochgedreht: „Mit der kalten Jahreszeit beginnt die Phase, in der der Gasverbrauch am höchsten ist – ein teurer Tarif macht sich dann besonders bemerkbar“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und führt aus: „Wer aktuell noch vom Grundversorger Gas bezieht, sollte sich um einen Wechsel in einen Sondervertrag bemühen. Denn die Preisunterschiede sind momentan immer noch groß.“ Die Suche nach einem günstigen Tarif lohnt sich demnach. Allerdings sollten Verbraucherinnen und Verbraucher besonders bei der Nutzung von Vergleichsportalen genau hinschauen. Oft lauert hinter voreingestellten Kriterien oder speziellen Bonuszahlungen die ein oder andere Kostenfalle. Um diese zu vermeiden, hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen online mit einem Leitfaden.
Die Heizsaison fällt aber auch zeitlich mit dem Anstieg des CO2-Preises zusammen. Ab 2026 erhöht sich die CO2-Abgabe – der Preis kann sich dann zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 bewegen. Gas wird somit automatisch teurer, da Anbieter dies an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Der Energieexperte rät daher: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten zunächst die Kündigungsfrist ihres aktuellen Gasvertrags prüfen. Läuft die Frist noch dieses Jahr aus, informieren sie sich am besten zeitnah, ob sie einen günstigeren Vertrag abschließen können.“ So lasse sich die künftige Kostensteigerung über einen Anbieter- beziehungsweise Tarifwechsel zumindest etwas abfedern. Doch auch eine Einsparung des Verbrauchs oder der Umstieg auf eine nachhaltigere Heizlösung schont den Geldbeutel.
Wer zur Miete wohnt, hat oft nur begrenzte Möglichkeiten, den eigenen CO2-Ausstoß zu senken. Dämmung oder der Einbau effizienterer Heizsysteme liegen in der Verantwortung der Vermieterinnen und Vermieter. Aus dem Grund müssen die CO2-Kosten bei Öl- und Gasheizungen zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden. „Bei einer Zentralheizung müssen Vermietende ihren Anteil am CO2-Preis im Rahmen der Heizkostenabrechnung übernehmen“, erklärt der Experte. „Wird hingegen eine Gasetagenheizung genutzt, haben Mieterinnen und Mieter in der Regel einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger und müssen selbst aktiv werden.“ Unterstützung bietet der CO2-Kosten-Rechner der Verbraucherzentralen.




