Verein Tierfreunde: Verwilderte Vierbeiner kastrieren
bv Gielau. Der Verein Tierfreunde Wendland mit Sitz in Gielau ist seit etwas über einem Jahr für den Schutz von Vierbeinern im Landkreis aktiv. „Im vergangenen Jahr haben wir 58 sehr junge Katzen aufgenommen, vom Flaschenkind bis zum Halbstarken“, berichtet Vereinsvorsitzende Suse Hasani – „alle wurden gut vermittelt“. Zu den selbst gewählten Aufgaben gehört auch das Kastrieren von wild lebenden Katzen. Für diese Saison wünscht sich der Verein dafür wieder die aktive Mithilfe der Bevölkerung, auf deren Hinweise sie angewiesen sei. Hasani: „Jeder, der vermutlich trächtige Tiere und Katzenbabys, egal ob mit oder ohne Mutter, entdeckt, kann diese bei unserem Verein unter Tel. (0 17 2) 87 45 426 melden.“
Ausdrücklich sollen wildlebende Katzen gemeldet werden, oder Katzen ohne Besitzer, die verwildert sind.
Für das Vermitteln spielt das Alter der Kleinen eine große Rolle. „Viele Leute warten, bis die Katzenbabys mehrere Wochen oder sogar Monate alt sind. Haben sie dann keinen oder nur wenig Kontakt mit Menschen, stehen die Chancen der Vermittlung eher schlecht, denn schon ab der 5. Lebenswoche entwickeln Kitten eine Scheu gegenüber Menschen“, erklärt Hasani.
„In diesem Jahr wurden durch unseren Verein bereits 31 Katzen und Kater kastriert. Dafür steht uns Tierarzt Dr. Reinhard Goy aus Gusborn immer zur Verfügung, wofür wir sehr dankbar sind“, betont der 2. Vorsitzende der Tierfreunde, André Scherer. Durchschnittlich 150 Euro kostet eine Kastration pro Katze. Der ehrenamtlich arbeitende Verein finanziere das ausschließlich aus Spenden und beziehe aktuell keine finanzielle Hilfe von Behörden, wie Hasani und Scherer betonen.
Übrigens: Um mehr Tierschutz zu erreichen und das Leid von wild lebenden Katzen und Katern zu verringern, müssen auch Hauskatzen und -kater, die sich auch draußen frei bewegen, kastriert werden. Darauf weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung hin. „Von dem ungewollten Nachwuchs eines Freigänger-Katers bekommen die Besitzer nichts mit. Aber er trägt durch das Decken vieler freilebender Katzen erheblich zur Vermehrung der Katzenpopulation und damit des Katzenelends bei.“
Seit beinah zehn Jahren gilt deswegen in allen drei Samtgemeinden Lüchow-Dannenbergs eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen, die älter als fünf Monate sind. Damit verbunden ist, dass die Katzen auch gechippt sein müssen. Nicht gechippte Katzen gelten als „herrenlos“ und gehören dann demjenigen, der sie über längere Zeit füttert.