lk Lüchow-Dannenberg. Viele Menschen sind verunsichert, wie im neuen Jahr Altkleider richtig entsorgt werden. Seit dem Jahreswechsel gilt nun auch für Alttextilien eine Getrenntsammlungspflicht gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz.
„Wir bekommen viele Anrufe und Nachfragen zu dem Thema“, berichtet Steffen Aldag, Leiter des Entsorgungszentrums Woltersdorf. Doch in der Praxis ändere sich für die Menschen im Landkreis Lüchow-Dannenberg nichts. „Gut erhaltene Kleidung wird weiterhin über die Altkleidercontainer in Säcken verpackt abgegeben.“ Entscheidend für die Weiterverwendung von Textilien ist deren Qualität. Viele karitative Einrichtungen freuen sich über gut erhaltene Kleiderspenden. Das gilt auch für Bettlaken, Handtücher, Vorhänge oder Schuhe. Im Landkreis gibt es zahlreiche gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen über Altkleidercontainer, zusätzlich gibt es im Entsorgungszentrum Woltersdorf einen Sammelcontainer für saubere und wiederverwertbare Kleidung.
Ziel der gesetzlichen Pflicht zur Getrenntsammlung ist es, eine Kreislaufwirtschaft für Textilien zu etablieren. Dabei geht es um die Wiederverwertung von Kleidung. „Dass diese möglichst weiter getragen wird.“ Das System der Altkleidersammlung ist etabliert und wird fortgeführt.
Verschmutzte und verschlissene Textilien dürfen nicht in den Altkleidercontainer eingeworfen werden, sondern müssen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt oder gebührenpflichtig im Entsorgungszentrum als Restmüll angeliefert werden. „Es gibt kein Verbot, unverwertbare Textilien in die Restmülltonne zu werfen“, so Aldag.