Zwölf sind zuviel

Was bei Vornamen zu beachten ist

lk Regional. Während Nachnamen in Deutschland nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes geändert werden dürfen, sind Vornamen grundsätzlich frei wählbar. Auch wenn ein Vorname in den Ohren des Standesbeamten wild exotisch klingt, müssen Sorgeberechtigte nicht beweisen, dass der Vorname existiert oder dazu taugt. Allerdings kann die Eintragung des Vornamens ins Geburtenregister verweigert werden, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet ist, wovon man vermutlich bei Vornamen wie Chaotica, Atomfried oder Superman ausgehen kann.

Ebenso wenig ist die Anzahl der Vornamen offiziell begrenzt. Aber auch dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Und deshalb wurde es einer Mutter verwehrt, ihrem Sohn gleich zwölf Vornamen zu geben. Chenekwahow, Tecumseh, Migiskau, Kioma, Ernesto, Inti, Prithibi, Pathar, Chajara, Majim, Henriko und Alessandro war den Richtern eindeutig zu viel. Sich an die richtige Reihenfolge und Schreibweise zu gewöhnen, könne den Nachwuchs erheblich belasten. Daher wurden nur die ersten fünf Namen akzeptiert (Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BvR 994/98).

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