lk Lüchow. In Deutschland ist Erste Hilfe nicht nur eine moralische Pflicht, sondern vor allem eine rechtliche. Daran hat sich auch durch das Coronavirus nichts geändert. Wer es unterlässt, im Notfall oder bei Gefahr Erste Hilfe zu leisten, macht sich strafbar und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (Paragraf 323 c Strafgesetzbuch).
Wer helfen will, muss vor allem auf die eigene Sicherheit achten. Bei einem Verkehrsunfall bedeutet das beispielsweise, eine Warnweste anzulegen, den Warnblinker einzuschalten und sich hinter der Leitplanke zum Unfallort zu bewegen. Um Folgeunfälle zu vermeiden, sollte man sich als Nächstes um die Absicherung des Unfallortes kümmern und ein Warndreieck am Straßenrand aufstellen – auf einer Landstraße in 100 Metern Entfernung vom Unfall, auf der Autobahn 200 Meter weit weg.
Den Rettungsdienst erreichen Ersthelfer unter der 112. Bis der Rettungswagen am Unfallort eintrifft – durchschnittlich ist er in acht Minuten da -, können Helfer auch telefonische Unterstützung von der Notrufzentrale bekommen.
Laut den Leitlinien des Europäischen Rates für Wiederbelebung wird bei bewusstlosen Personen kein Puls mehr kontrolliert, sondern nur noch die Atmung überprüft. Denn wer nicht atmet, hat in der Regel auch keinen Pulsschlag. Atmet das Opfer nicht oder nicht normal, gehört die Herzdruckmassage zu den wichtigsten Schritten der Ersthilfe. Dabei liegen beide Hände übereinander auf dem Brustkorb, der 100- bis 120-mal pro Minute mit ausgestreckten Armen kräftig gedrückt wird, sodass er sich fünf bis sechs Zentimeter senkt. Um eine Idee von der idealen Frequenz zu bekommen, raten die ARAG Experten, sich beispielsweise das Lied der Bee Gees „Stayin‘ Alive“ oder „Dancing Queen“ von Abba ins Gedächtnis zu rufen. Diese Songs geben mit etwa 100 bpm (beats per minute, also Schläge pro Minute) den richtigen Takt für die Herzdruckmassage vor.