rs Regional. Die Elbe-Jeetzel-Klinik (EJK) verfolgt seit vorgestern ein geändertes Hygienekonzept – unter anderem mit Zutrittsbeschränkungen, Besuchsverbot, Homeoffice-Möglichkeiten, internen Impfkampagnen und täglicher Test- und FFP2-Maskenpflicht aller Mitarbeitenden. Dabei gelten die bekannten AHAL-Regeln. „Ziel ist, ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Diese besondere Sorgfalt sowie die ambulante und stationäre Aufnahmefähigkeit für die Patientenversorgung unserer Region stehen im Fokus dieser Maßnahme und gelten in Abstimmung mit den derzeit gültigen Corona-Verordnungen des Landes Niedersachsen und Bestimmungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg“, heißt es aus der EJK-Verwaltung.
In Anbetracht der nach wie vor steigenden Zahl von Infektionen wurden in genauer Abstimmung der Klinikverantwortlichen folgende Schutzmaßnahmen ergriffen: Die Zutrittskontrolle wird über den Haupteingang gesteuert, womit eine noch bessere Kontrolle und Regelung der Patientenströme gewährleistet werden soll. Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter, Patienten, Lieferanten sowie Praxisbesucher der integrierten Fachpraxen sich an diese Maßnahmen halten, damit die Klinik die Versorgung der Region auch bei einem gravierenden Anstieg der Infektionen sicherstellen kann. Es gilt weiterhin ein generelles Besuchsverbot; der Zutritt zur Klinik sowie der Aufenthalt sind nur mit korrekt angelegter FFP2-Maske gestattet. Bei Bedarf kann diese an der Einlasskontrolle für eine Gebühr von einem Euro erworben werden. Die Einlasskontrolle überwacht die vorgeschriebene Kontaktdatenerhebung entweder in Papierform oder über die Luca-App.
Folgende Personen dürfen die Elbe-Jeetzel-Klinik und das MVZ Elbe-Jeetzel unabhängig vom Besuchsverbot betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nr. 6 COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, das heißt asymptomatische Personen, deren Testung maximal 24 Stunden zurückliegt. Dies gilt nicht für die Praxisbesucher der Fachpraxen: Taxifahrer, werdende Väter, Elternteile von minderjährigen Kindern, Begleitpersonen bei Pflegebedürftigkeit und abgesprochene Ausnahmen für Palliativ- und Intensivpatienten sowie Schmerzambulanz und auch externe Therapeuten, Handwerker, Paketboten. Dabei ist es unerheblich, ob sie geimpft oder genesen sind. Ein Antigen-Schnelltest vor Ort ist in Ausnahmefällen möglich. Eine Schnelltest-Zone ist hinter der Abklärungsstelle im Bereich der Cafeteria eingerichtet. Bei positivem Schnelltest kann und muss das Haus über den Nebeneingang der Cafeteria verlassen werden. Der Zugang und Ausgang zur Klinik über die Notaufnahme sind nach Maßnahmenstart ausschließlich den Mitarbeitern der Klinik und dem Rettungsdienst vorbehalten.
Bei Eintritt und vor Verlassen des Krankenhauses ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Dafür vorgesehene Desinfektionsmittelspender stehen in den Eingangsbereichen zur Verfügung. Der Eingangsbereich ist durch Wegmarkierungen und -begrenzungen so gestaltet, dass ein gut sichtbares Einbahnstraßensystem zum Betreten und Verlassen der Klinik besteht.
Ähnliche Regelungen gelten übrigens auch am Klinikum Lüneburg.