lk Regional. Seit Anfang des Jahres haben sich die Zahlungsmodalitäten der Rundfunkgebühr geändert. Bisher kam die Zahlungsaufforderung in der Regel einmal pro Quartal automatisch per Post. Um Ressourcen zu sparen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, setzt der Beitragsservice nun auf das selbstständige Überweisen der Gebührenzahler. Wer nicht aufpasst, muss mit Säumnisgebühren rechnen. Künftig sollte man sich also die Termine 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres dick unterstrichen im Kalender eintragen oder eine Einzugsermächtigung erteilen.