lk Regional. Die Schule ist passé – und ein Ausbildungsplatz noch nicht in Sicht? Dann ist es sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Das kann später Vorteile bei der Rente haben, teilt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt. Voraussetzung: Die jungen Menschen sind mindestens 17 Jahre alt und wenigstens für einen Kalendermonat ausbildungssuchend.
Wer Fragen dazu hat: Informationen gibt es sowohl online auf www.rentenblicker.de als auch telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer (08 00) 10 00 48 00.