Schule passé – an die Rente denken

lk Regional. Die Schule ist passé – und ein Ausbildungsplatz noch nicht in Sicht? Dann ist es sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Das kann später Vorteile bei der Rente haben, teilt die Deutsche ­Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt. Voraussetzung: Die jungen Menschen sind mindestens 17 Jahre alt und wenigstens für einen Kalendermonat ausbildungssuchend.

Wer Fragen dazu hat: Informationen gibt es sowohl online auf www.rentenblicker.de als auch telefonisch unter der ­kostenfreien Servicenummer (08 00) 10 00 48 00.

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