lk Regional. Die Finanzministerkonferenz hat sich am Donnerstag auf eine einmalige Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 verständigt.
Dazu erklärt der Hilbers:„Angesichts des aktuellenErklärungseingangs vonbundesweit knapp unter40 Prozent, haben wir im Kreise der Finanzminister heute erneut erörtert, wiedarauf reagiert werden kann. Auch vor dem Hintergrund, dass die Menschen in Deutschland aktuell vielen Herausforderungen gegenüberstehen und viele mitSorge in die Zukunft blicken, haben wir die Möglichkeiten abgewogen und uns für eine allgemeine Fristverlängerung ausgesprochen und unsverständigt, für die Abgabe der Grundsteuererklärung einmalig mehr Zeit zu gewähren.“ Gleichzeitig appelliert Finanzminister Hilbers andie Bürgerinnen und Bürger sowie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die Erklärungen weiterhin zügig und kontinuierlich abzugeben. Dies sei für eine erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform unerlässlich. Nur so sei sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendigen Grundlagen für dieErhebung der Grundsteuern ab 2025 rechtzeitig vorliegen, so der niedersächsische Finanzminister.