Was beinhalten Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
lk Regional. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Teil- und Vollkasko sind freiwillig. Bei einem alten Pkw von geringem Wert reicht in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei teureren Autos ist zumindest eine Teilkaskoversicherung sinnvoll, für Neuwagen, teure Gebrauchte und E-Autos eine Vollkasko. Der Preis der Police hängt stark von individuellen Merkmalen wie Alter, Beruf, Wohnort und dem Wagen ab. Und es kommt auf den Versicherer und den Tarif an.
Für jedes unfallfreie Jahr kommt der Kunde in eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF). Das verbilligt den Beitrag. Wer hingegen einen Unfall verursacht, rutscht in eine teurere SF-Klasse. Manchmal ist es günstiger, einen kleinen Unfall selbst zu bezahlen, um die günstige SF-Klasse zu behalten.
Viele wichtige Leistungen der Kfz-Versicherung sind nicht automatisch enthalten. Wichtig ist eine möglichst hohe Deckungssumme sowie in Kasko eine Klausel, dass die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit voll zahlt. Viele Versicherer bieten inzwischen auch spezielle Tarifoptionen für E-Autos an, die zum Beispiel Schäden rund um Akku und Ladekabel abdecken.
Das Wichtigste ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb müssen die Versicherer jeden Kunden annehmen – zumindest zu den gesetzlichen Bedingungen und Mindestsummen. Ablehnen dürfen sie Kunden nur in Ausnahmefällen, etwa wenn jemand früher den Beitrag nicht bezahlt hat, wenn der Versicherer nur ausgewählte Berufsgruppen versichert oder wenn er sein Geschäftsgebiet nur in einer bestimmten Region hat und der Kunde woanders wohnt. Verursacht der Fahrer einen Unfall, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden, die der andere Verkehrsteilnehmer erleidet – egal, ob das ein Fußgänger, ein Autofahrer oder ein Fahrradfahrer ist. Sie bezahlt auch Sachschäden an fremden Gegenständen. Für die Reparatur des eigenen Autos kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf. Rund 16 Prozent der Pkw in Deutschland waren 2020 nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs.
Weitere 20 Prozent der Autobesitzer nahmen 2020 zusätzlich eine Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko zahlt bei Diebstahl – wenn das Auto gestohlen wird oder nur einzelne Teile davon, ebenso bei Einbruch. Darüber hinaus ersetzt sie Schäden durch Unwetter: Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag. Bei Sturmschäden gilt aber, dass die Versicherung erst ab Windstärke acht greift. Mitversichert sind ebenfalls Schäden durch Brand und Explosion, ebenso Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Hinzu kommen Wildunfälle und Marderbisse, in einigen Tarifen auch die Folgen von Schnee- und Dachlawinen. Es geht also vor allem um Schäden, die der Fahrer durch seine Fahrweise nicht beeinflussen kann. Daher gibt es in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen und somit keine Preisnachlässe nach unfallfreien Jahren – aber bei Schäden auch keine Rückstufung.
Viele Tarife versichern nur die direkten Schäden durch Marderbisse. Ein durchgebissenes Kabel zu ersetzen, ist aber meist nicht wirklich teuer. Viel schlimmer sind die Folgeschäden. Eine ähnliche Falle lauert bei Wildunfällen: Einige Versicherer begrenzen dies im Kleingedruckten auf Haarwild. Besser ist es, wenn in den Versicherungsbedingungen „alle Tiere“ steht oder zumindest „alle Wirbeltiere“.
In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko automatisch enthalten – ergänzt um den Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen.