Versichern: wofür, wogegen?

Was beinhalten Kfz-Haft­pflicht, Teilkasko und Voll­kasko?

lk Regional. Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung ist Pflicht. Teil- und Voll­kasko sind freiwil­lig. Bei einem alten Pkw von geringem Wert reicht in der Regel die Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Bei teureren Autos ist zumindest eine Teilkasko­versicherung sinn­voll, für Neuwagen, teure Gebrauchte und E-Autos eine Voll­kasko. Der Preis der Police hängt stark von individuellen Merkmalen wie Alter, Beruf, Wohn­ort und dem Wagen ab. Und es kommt auf den Versicherer und den Tarif an.

Für jedes unfall­freie Jahr kommt der Kunde in eine bessere Schadenfrei­heits­klasse (SF). Das verbilligt den Beitrag. Wer hingegen einen Unfall verursacht, rutscht in eine teurere SF-Klasse. Manchmal ist es güns­tiger, einen kleinen Unfall selbst zu bezahlen, um die güns­tige SF-Klasse zu behalten.

Viele wichtige Leistungen der Kfz-Versicherung sind nicht auto­matisch enthalten. Wichtig ist eine möglichst hohe Deckungs­summe sowie in Kasko eine Klausel, dass die Versicherung auch bei grober Fahr­lässig­keit voll zahlt. Viele Versicherer bieten inzwischen auch spezielle Tarif­optionen für E-Autos an, die zum Beispiel Schäden rund um Akku und Lade­kabel abdecken.

Das Wichtigste ist die Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb müssen die Versicherer jeden Kunden annehmen – zumindest zu den gesetzlichen Bedingungen und Mindest­summen. Ablehnen dürfen sie Kunden nur in Ausnahme­fällen, etwa wenn jemand früher den Beitrag nicht bezahlt hat, wenn der Versicherer nur ausgewählte Berufs­gruppen versichert oder wenn er sein Geschäfts­gebiet nur in einer bestimmten Region hat und der Kunde woanders wohnt. Verursacht der Fahrer einen Unfall, deckt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung die Schäden, die der andere Verkehrs­teilnehmer erleidet – egal, ob das ein Fußgänger, ein Auto­fahrer oder ein Fahr­radfahrer ist. Sie bezahlt auch Sach­schäden an fremden Gegen­ständen. Für die Reparatur des eigenen Autos kommt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung nicht auf. Rund 16 Prozent der Pkw in Deutsch­land waren 2020 nur mit einer Kfz-Haft­pflicht­versicherung unterwegs.

Weitere 20 Prozent der Auto­besitzer nahmen 2020 zusätzlich eine Teilkasko­versicherung. Die Teilkasko zahlt bei Diebstahl – wenn das Auto gestohlen wird oder nur einzelne Teile davon, ebenso bei Einbruch. Darüber hinaus ersetzt sie Schäden durch Unwetter: Sturm, Hagel, Über­schwemmung, Blitz­schlag. Bei Sturm­schäden gilt aber, dass die Versicherung erst ab Wind­stärke acht greift. Mitversichert sind ebenfalls Schäden durch Brand und Explosion, ebenso Kurz­schluss­schäden an der Verkabelung. Hinzu kommen Wild­unfälle und Marderbisse, in einigen Tarifen auch die Folgen von Schnee- und Dachlawinen. Es geht also vor allem um Schäden, die der Fahrer durch seine Fahr­weise nicht beein­flussen kann. Daher gibt es in der Teilkasko­versicherung keine Schadenfrei­heits­klassen und somit keine Preis­nach­lässe nach unfall­freien Jahren – aber bei Schäden auch keine Rück­stufung.

Viele Tarife versichern nur die direkten Schäden durch Marderbisse. Ein durch­gebissenes Kabel zu ersetzen, ist aber meist nicht wirk­lich teuer. Viel schlimmer sind die Folgeschäden. Eine ähnliche Falle lauert bei Wild­unfällen: Einige Versicherer begrenzen dies im Klein­gedruckten auf Haarwild. Besser ist es, wenn in den Versicherungs­bedingungen „alle Tiere“ steht oder zumindest „alle Wirbeltiere“.

In der Voll­kasko­versicherung ist die Teilkasko auto­matisch enthalten – ergänzt um den Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert