lk Regional. Erhält ein Kindergeldberechtigter Leistungen, so ist ihm das Kindergeld auch dann als Einkommen zuzurechnen, wenn die Familienkasse es an das volljährige Kind auszahlt, das im Haushalt lebt. Das entschied das Sozialgericht Speyer. Im zugrunde liegenden Fall war das Kind, an das das Kindergeld ausgezahlt wurde, selbst nicht bedürftig (Az.: 18 AS 917/20).