lk Lüchow. Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen der Dorfentwicklung Baumaßnahmen an ihrem Eigentum durchführen möchten, können sich für Beratungstermine noch bis zum 5. April anmelden. Voraussetzung ist, dass bereits konkrete Vorhaben geplant sind und die Absicht besteht, einen Förderantrag zum 30. September (Stichtag) zu stellen. Anmeldungen können ausschließlich von den Grundstückseigentümern in der „Dorfregion Lüchow“ eingereicht werden. Dazu gehören die Orte Bausen, Bussau, Diahren, Dolgow, Ganse, Granstedt, Gühlitz, Güstritz, Jabel, Klennow, Köhlen, Kremlin, Lensian, Lübeln, Mammoißel, Prießeck, Püggen, Satemin und Schreyahn.
Im Rahmen der Dorfentwicklung ist auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Landes Niedersachsen in der künftigen Fassung in der „Dorfregion Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland“ grundsätzlich eine Förderung von Umnutzungs-, Revitalisierungs- oder Gestaltungsvorhaben an ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden oder Hofflächen möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Die Förderung ist auf Höchstbeträge gedeckelt und beträgt für Privatpersonen 40 Prozent der Nettoausgaben. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 2 500 Euro werden nicht gefördert.
Wer sich anmelden möchte, nutzt dafür das Formular „unverbindliche Voranfrage“, das auf der Homepage der Samtgemeinde Lüchow „Meine Samtgemeinde Dorfentwicklung“ zum Download bereit- steht. Das Formular kann auch per Mail bei selina.gaefers@luechow-wendland.de oder unter (0 58 41)12 6612 angefordert werden. An der Ortsbegehung nehmen Vertretende der Förderbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg), der Samtgemeinde Lüchow, vom Planungsbüro Warnecke und von der Denkmalpflege des Landkreises Lüchow-Dannenberg teil. Mit den Fachleuten kann an der Immobilie besprochen werden, was zu beachten ist, wenn man in die Erhaltung und Gestaltung oder Umnutzung investieren will. Die Kommission wird sich vor Ort ansehen, ob ein Vorhaben förderfähig ist. Die Ortsbegehungen werden am 18. und am 23. April tagsüber stattfinden. Den konkreten Termin teilt das Amt für regionale Landesentwicklung persönlich mit. Infos: www.luechow-wendland.de/Portaldata/2/Resources/SGL-Dateien/Dokumente/Dorfentwicklung/Unverbindliche_Voranfrage.pdf