lk Regional. Für Kreditkartenzahlungen im Internet liefen am 31. Dezember 2020 die Erleichterungen bei der Kundenauthentifizierung ab. Seit dem 1. Januar reicht es beim Bezahlen in Onlineshops mit Visa, Mastercard & Co. nicht mehr aus, lediglich die Prüfziffer von der Rückseite der Karte einzugeben. Ohne zusätzliches Sicherheitsverfahren – wie zum Beispiel eine an das Mobiltelefon geschickte Transaktionsnummer (TAN) – werden Kartenzahlungen nicht mehr genehmigt.