TAN bei Onlinekauf

lk Regional. Für Kreditkartenzahlungen im Internet liefen am 31. Dezember 2020 die Erleichterungen bei der Kundenauthentifizierung ab. Seit dem 1. Januar reicht es beim Bezahlen in Onlineshops mit Visa, Mastercard & Co. nicht mehr aus, lediglich die Prüfziffer von der Rückseite der Karte einzugeben. Ohne zusätzliches Sicherheitsverfahren – wie zum Beispiel eine an das Mobiltelefon geschickte Transaktionsnummer (TAN) – werden Kartenzahlungen nicht mehr genehmigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert