lk Regional. Bislang durften Fahranfänger, die ihren Führerschein in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe gemacht hatten, keine Autos mit Schaltgetriebe lenken. Zum 1. April änderte sich diese Regelung. Wer seine Prüfung in einem Automatik-Pkw ablegt, darf anschließend auch Wagen mit Handschaltung fahren. Dazu sind allerdings weitere zehn Fahrstunden mit Schaltgetriebe nötig und eine zusätzliche 15-minütige Fahrprüfung. Fahrschüler, die ihre Automatik-Prüfung bereits vor dem 1. April abgelegt haben, dürfen die Schaltgetriebe-Fahrschule nachholen. Ob nur Automatik oder beides gefahren werden darf, wird als Schlüsselzahl im Führerschein festgehalten.