Eigener Herd ist Goldes wert

Serie Mietrecht: Fachanwältin Barbara Schneeberg informiert

lk Hitzacker. In ihrem heutigen Fall für die Kiebitz-Serie Mietrecht aktuell behandelt Fachanwältin Barbara Schneeberg aus Hitzacker ­folgenden Fall: Ein Vermieter ersetzte einen Einbauherd gegen ein minderwertigeres Produkt.

Der Fall im Einzelnen: Das Amtsgericht Berlin hatte sich unter anderem mit einem gemieteten Herd befasst, vor allen Dingen mit einem zweiten Herd, der den alten Herd ersetzen sollte. Der klagende Mieter mietete im Januar 2010 eine 88,6 Quadratmeter große Drei-Zimmer-Wohnung in Berlin für eine monatliche Nettokaltmiete von damals 5 140 Euro sowie für eine Einbauküche, die noch vom Rechtsvorgänger des Vermieters und Beklagten stammte.

Für die Einbauküche wurde ein Zuschlag auf die Nettokaltmiete vereinbart in Höhe von 32 Euro, später 36,77 Euro monatlich. Bei Einzug des Mieters stattete der vormalige Vermieter die Einbauküche mit einem Herd der Marke Zanussi aus. Dieser Herd hatte im Juli 2018 einen Defekt, weil der Backofen nur noch auf 170 Grad Celsius aufheizte, außerdem war die Kontrollleuchte defekt. Der Vermieter nahm daher Ende August 2018 einen Austausch vor.

Doch anstatt auf die genauen Details des Herdes zu achten (Edelstahl, zudem eine Antifinger-Edelstahlbeschichtung, Designknebel und Grill in Silber und eine Doppelglastür, durch die beim Betrieb des Backofens die äußere Tür nicht heiß wird, sowie Cerankochfeld, bei dem die größte Platte einen Durchmesser von 21 Zentimetern aufwies), wurde ein Herd der Marke Amica verbaut, der all diese Merkmale nicht aufwies. Bei dem Herd der Marke Amica war der größte Cerankochfeldplattendurchmesser nur 18 Zentimeter; er wies keine doppelte Glastür auf, stattdessen ein deutlich geräuschintensiveres Kühlgebläse, überdies eine minderwertige Kunststoffoptik.

Der Mieter forderte daher den Einbau eines neuen Herdes mit den Eigenschaften des alten Herdes und eine monatliche Mietminderung von acht Prozent. Da der Vermieter die Fristen verstreichen ließ, erging Versäumnisurteil, gegen das er Einspruch einlegte.

Die Entscheidung: Erfolg für Mieter und Herd: Der Amica-Herd sei gegenüber dem früheren Zanussi-Herd nicht gleichwertig, so das Amtsgericht Berlin-Mitte. Der Vermieter habe einen gleichwertigen Herd einzubauen. Die Minderungsquote von 3,5 Prozent für den minderwertigeren Herd auf die Gesamtmiete (nicht nur auf den Küchenzuschlag) und gleichfalls 3,5 Prozent für die fehlende Nutzbarkeit des Backofens entspricht insgesamt nahezu dem Begehren des Mieters laut AG Berlin-Mitte.

Hinweis: Häufig geht es um Selbstverständlichkeiten, bei denen es schon verwunderlich ist, dass darüber gestritten werden muss. Im vorliegenden Fall leuchtet es ein, dass gerade in einem Fall wie diesem, in dem für die mitgemietete Einbauküche sogar noch ein Zuschlag auf die monatliche Nettomiete zwischen den Parteien vereinbart wurde, bei auszutauschenden Geräten, wie etwa dem Herd, ein gleichwertiges Markenmodell einzubauen ist. Dieses Markenmodell hat natürlich sämtliche Merkmale des vorherigen Herdes aufzuweisen, der Vermieter darf hier keinesfalls sparen.

Die Serie wird fortgesetzt.

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