Dämmen, Heizung und Fenster erneuern erste Wahl
lk Regional. Schlecht isolierte Fassaden, nicht gedämmte Dächer, ineffiziente Heizungsanlagen, alte Fenster – die Energiesparpotenziale sind vor allem bei älteren Gebäuden enorm hoch. Gleichzeitig entfallen knapp 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudebereich und dort vor allem auf Wohnhäuser. Dabei gibt es gleich zwei gute Gründe, seine vier Wände energetisch zu sanieren: Durch die Einsparung von Energie trägt man zum Klimaschutz bei und angesichts explodierender Energiekosten schont man den Geldbeutel.
Wer ein Haus baut oder eine bestehende Immobilie kauft, muss die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beachten. Das GEG legt fest, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Neubauten und Bestandsimmobilien erfüllen müssen. Nach Erwerb einer Immobilie haben die Besitzer zwei Jahre Zeit, eventuell nötige Maßnahmen zur Einhaltung des GEG umzusetzen. Zudem regelt das GEG beispielsweise die Verwendung von Energieausweisen. Ende 2020 in Kraft getreten, wartet die nächste Änderung laut den Experten zum 1. Januar 2023 auf neue Wohngebäude: Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf wird von 75 auf 55 Prozent reduziert. Das heißt, dass der komplette Energieverbrauch eines Neubaus inklusive Heizung, Warmwasser, Lüftung oder Kühlung nicht höher als 55 Prozent eines entsprechenden Referenzgebäudes sein darf.
Egal, welche Sanierungsmaßnahme wann und mit welcher Eigenleistung ansteht: Bevor Sanierungswillige zur Tat schreiten, wird zu einer ausführlichen Energieberatung geraten. Dabei wird – unter anderem mithilfe einer Wärmekamera – der aktuelle Zustand des Gebäudes analysiert, es werden Energiespar- und Optimierungspotenziale sowie Fördermöglichkeiten vom Fachmann erklärt. Die Beratung kostet bei Ein- und Zweifamilienhäusern etwa 1700 Euro und wird mit bis zu 80 Prozent gefördert. Die Förderung wird an den Energieberater ausgezahlt, der jedoch verpflichtet ist, den Zuschuss mit dem Beraterhonorar zu verrechnen.
Dämmung sticht Heizung
Bis zu 35 Prozent der erzeugten Wärme verliert ein Altbau über nicht gedämmte Außenwände, weitere 20 Prozent über das Dach und etwa 15 Prozent über alte Fenster. Wer sein Gebäude energetisch sanieren möchte, sollte daher mit der Dämmung beginnen, denn wo es gut gedämmt ist, entweicht wenig Energie nach außen. Auf diese Weise können rund 40 Prozent des Energieverlustes reduziert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Dämmmaßnahmen an der Fassade sogar verpflichtend sind, wenn mehr als zehn Prozent der Fassade erneuert werden. Eine pauschale Dämmpflicht gilt auch für Dächer und oberste Geschossdecken, die noch ungedämmt sind.
Während Fassaden, Dächer und Innenwände unbedingt von einem Fachmann gedämmt werden sollten, können handwerklich geschickte Immobilienbesitzer die Dämmung der obersten Geschoss- und Kellerdecke selbst übernehmen. Entsprechende Dämmplatten gibt es schon im Fachhandel. Ein Tipp: Wer Rollladenkästen hat, sollte dort die Dämmung überprüfen. Meist besteht der in der Wand verbaute Kasten aus dünnem Holz, sodass viel Wärme verloren geht. Laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gehören alte Fenster zu den größten Schwachstellen bei Energiebilanz und Wärmeschutz; dort gehen bis zu 20 Prozent der Raumwärme verloren. Zu einem Austausch wird nach spätestens 30 Jahren geraten. Doch die Investition lohnt sich gleich doppelt, da moderne Fenster einen besseren Einbruch- und Lärmschutz bieten.
Für Heizungsanlagen, die 1991 oder früher eingebaut wurden, gilt eine Austauschpflicht (GEG, Paragraf 72). Von dieser Pflicht befreit sind Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie seit 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Aber auch deutlich weniger betagte Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, arbeiten in der Regel ineffizient, sind meist größer als nötig und verbrauchen deutlich mehr als eine moderne Heizung. Die Experten weisen darauf hin, dass seit 2021 nur noch Fördermittel für den Einbau einer Hybrid- oder Umweltheizung bewilligt werden. Für neue Öl- und Gasheizungen gibt es keinerlei Zuschüsse oder Darlehen mehr. Wer aber einen Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen deckt, erhält – je nach neuer Heizungsart – Förderungen von bis zu 40 Prozent.
Wer nicht gleich die ganze Heizung ersetzen, sondern die bestehende Anlage optimieren möchte, kann unter Voraussetzungen auf einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent hoffen. So muss die Heizung beispielsweise älter als zwei Jahre sein und es muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden, um zu prüfen, ob sich die Wärme gleichmäßig im Haus verteilt.
Übrigens: Seit 1. Oktober gilt die zweite Verordnung des Energiesicherungsgesetzes, die unter anderem für alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen relevant ist: Innerhalb der kommenden zwei Jahre sind diese verpflichtet, einen Heizungscheck durchzuführen. Ineffiziente Erdgasheizungen müssen optimiert oder – wenn nötig – sogar ausgetauscht werden.
Ob Eigentümer, Mieter oder Pächter: Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern, können gefördert werden. Neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sanierungswillige bei der KfW Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen beantragen. Der Antrag sollte unbedingt vor der Beauftragung von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben durch einen Energieberater gestellt werden.
Tipp: Seit 2020 sind bis zu 20 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung von der Steuer absetzbar, wenn es dafür noch keine Förderung gab.