Gibt es Impfschäden?

lk Regional. Die Impfung gegen das Coronavirus läuft. Höchste Priorität haben zunächst über 80-Jährige, Pflegebedürftige, medizinisches Personal auf Intensivstationen.

Doch wie ist es mit Impfschäden und Impfreaktionen? Haben Betroffene Schadenersatzansprüche? Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Impfreaktion wie etwa leichte Rötungen, Schmerzen oder Schwellungen an der Injektionsstelle handelt. Darüber wird bei der Impfbehandlung aufgeklärt und es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Wer aber durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Allerdings: Die Beurteilung, ob eine Schädigung vorliegt, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland.

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