lk Regional. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten als Ausgleich für die hohe Inflation eine Prämie von bis zu 3 000 Euro steuer- und abgabenfrei zu gewähren. Der Begünstigungszeitraum der sogenannten Inflationsausgleichsprämie ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
