Kfz-Versicherung: Jetzt die Konditionen checken

Wechseln und sparen

lk Regional. Bei keiner anderen Versicherung wechseln Kunden so häufig den Anbieter wie bei der Kfz-Haftpflicht. Jeder fünfte Autofahrer denkt gelegentlich über einen Kfz-Versicherungswechsel nach. Meist wird nach attraktiveren Angeboten gesucht. Rund 90 Gesell­schaften bieten Policen an. Häufig hängt der Preis stark von individuellen Merkmalen ab wie Alter des Fahrzeugs, Beruf, Wohn­ort, Jahres­kilometer, Pkw-Modell (es gibt aktuell rund 32 000 verschiedene Modelle), Pkw-Nutzer, Garagenstellplatz, Werk­statt­bindung, Bahnfahrer, Erst­besitzer, Zahlungs­termin und vor allem von den Typ- und Regionalklassen: Die Kfz-Versicherer ordnen die bundes­weit mehr als 400 Zulassungs­bezirke in Regionalklassen ein – je nach Schaden­aufkommen in den vergangenen fünf Jahren. In der Kfz-Haft­pflicht­versicherung gibt es 12 Klassen, in der Teilkasko 16 Klassen, in der Voll­kasko­versicherung 9. In diese Einteilung fließt die Unfall­häufig­keit im jeweiligen Zulassungs­bezirk ein, ebenso die Straßenverhält­nisse und die Zahl der zugelassenen Autos. In der Kasko kommen Diebstähle, Sturm- und Hagelschäden oder die Anzahl der Wild­unfälle hinzu. Die Preis­unterschiede können je nach Region beträcht­lich sein. Welche Regionalklasse wo gilt, steht in der Rechnung des Versicherers und auf www.regionalklasse.de. Lüchow-Dannenberg etwa befindet sich in der Kfz-Haftpflichtklasse 1, in der Kfz-Vollkaskoklasse 5 und in der Kfz-Teilkaskoklasse 13. Zum Vergleich: Im Altmarkkreis Salzwedel sind es die Klassen 2, 7, 14 und im Landkreis Lüneburg 2, 1, 7. Die Typklassen finden sich unter www.typklasse.de.

Eine Möglichkeit für den Kfz-Versicherungswechsel stellt die Kündigung im Monat vor Ende des Versicherungsjahres dar. Bei den meisten Autofahrern fällt dieses Datum auf den 30. November. Nach dem Verstreichen dieses Termins verlängern sich die Policen dann auto­matisch um ein Jahr. Anders ist das bei den wenigen Verträgen, die unterjäh­rig immer zu dem Termin enden, an dem die Police abge­schlossen wurde. Da läuft die Kündigungs­frist jeweils einen Monat vor diesem Termin ab. Es reicht ein formloses Schreiben: „Hier­mit kündige ich.“ Nicht vergessen: Unter­schrift, Vertrags­nummer und Kfz-Kenn­zeichen. Aus Beweisgründen sollte man außerdem um eine Kündigungs­bestätigung bitten. Kommt keine, schi­ckt man das Ganze erneut los, diesmal per Einschreiben. Die Kündigung einer Auto­versicherung ist aber auch ohne schriftliche Bestätigung wirk­sam (OLG Braunschweig, Az. 11 U 103/18).

Man kann natürlich schon vorher kündigen. Falls sich später zeigt, dass der bisherige Kfz-Versicherer doch der güns­tigste ist, kann man in der Regel dort neu abschließen. Eventuell bekommt man dann sogar einen besonderen Rabatt für Neuabschlüsse. Wer sich die Mühe des Wechselns nicht machen will, kann es auch mit einem Anruf beim Kfz-Versicherer versuchen. Oft reicht der Hinweis, man habe anderswo ein güns­tigeres Angebot und über­lege zu wechseln – mitunter gibt es dann einen Treuebonus.

Aber es gibt auch andere Wege: So besteht die Möglichkeit bei einem Fahrzeugwechsel. Dann benötigt man eine neue Kfz-Versicherung, da die bestehende Police immer an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist. Ist das neue Fahrzeug ein Neuwagen oder ein im Vergleich zum Altfahrzeug hochklassiger Gebrauchtwagen? Somit ist der Wert des neuen Autos höher und so kann man bei einem Kfz-Versicherungswechsel ebenfalls sparen. Grund dafür: Die Typklasse ändert sich. Einige Versicherungen bieten auch ein Sonderkündigungsrecht an – etwa bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall. Dazu lohnt ein Blick in die Police.

Eine Änderung in der Versicherung bedeutet auch meist ein Umzug, da sich mit dem Umzug meist auch die Regionalklasse ändert. Das wiederum wirkt sich auf die Versicherungsprämie der Kfz-Haftpflicht aus. Dabei gilt: Je sicherer die Gegend, desto niedriger ist die Regionalklasse. Ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug besteht jedoch nicht. Auch wenn sich die Fahreranzahl ändert, kann der Wechsel sich rechnen: Entscheidend für die Beitragshöhe ist nämlich auch, über wie viel Fahrpraxis die versicherten Fahrer verfügen und ob es sich um einen Fahranfänger handelt.

Wichtig: Aus welchen Gründen auch immer man seine Kraftfahrzeugversicherung wechselt – man sollte stets auf durchgängigen Versicherungsschutz achten. In Deutschland (und Europa) macht man sich strafbar, wenn man ohne Kfz-Haftpflicht über die Straßen rollt. Bevor man also das Kündigungsschreiben an die bestehende Kfz-Versicherung abschickt, sollte man eine Bestätigung des neuen Vertrags haben.

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