Leinenpflicht ab 1. April

Schutz für den tierischen Nachwuchs

lk Regional. Mit den zunehmend milden Temperaturen zieht es viele Spaziergänger und Ausflügler wieder ins Freie. Zum Schutz von Wildtieren gilt ab dem 1. April bis zum 15. Juli eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. In dieser Zeit sind die mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigten Elterntiere in ihrer Bewegungsfreiheit und ihren Fluchtmöglichkeiten stark eingeschränkt und reagieren auf Störungen durch frei laufende Hunde besonders empfindlich. „Werden diese Tiere gestört, stellen sie nicht selten sogar die Versorgung ihres Nachwuchses ein“, erklärt Dorothée Rößler, sie ist im Landkreis Lüchow-Dannenberg für die BereicheNatur und Wald zuständig.

Darüber hinaus gelten inNaturschutzgebieten wieder Nemitzer Heide weitere Regeln: „In diesen besonders sensiblen Gebieten ist es grundsätzlich verboten, die nicht öffentlichen Straßen, Wege und Flächen mit dem Kraftfahrzeug zu befahren oder das Fahrzeug dort ab-zustellen“, erläutert Rößler. Ganzjährig sind Spaziergänger außerdem aufgefordert, auf den Wegen zu bleiben und ihren Vierbeiner anzuleinen: „Die dort wild lebenden Tiere und die Ruhe der Natur dürfen nicht gestört werden – nicht durch Lärm und auch nicht auf andere Weise.“ Auch Zelten oder das Entfachen eines Feuers ist nichtgestattet.

In der Nemitzer Heide ist das ganzjährige Anleinen von Hunden aus einem weiteren Grund von besonderer Bedeutung: Zwei Schäfereien betreiben dort mit Schafen, Ziegen und Eseln wichtige Landschaftspflege. Dafür kommen Herdenschutz-und Hütehunde zum Einsatz. Andere frei laufende Hunde können die Tierhaltung jedoch erheblich beeinträchtigen, indem sie beispielsweise Schafherden auseinandertreiben oder wenn es zu Konflikten mit den Herdenschutz- oder Hütehunden kommt. Die Untere Naturschutzbehörde appelliert daher an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, hier besondere Rücksicht zu nehmen.„Die Schäfereien leisten für den Erhalt dieser einzigartigen Naturlandschaft wertvolle Arbeit“, sagt Rößler.

Eine Übersicht aller Naturschutzgebiete im Landkreis Lüchow-Dannenberg gibt es im interaktiven Kartendienst „Online-Navigator“ derKreisverwaltung unter www.luechow-dannenberg.de/navigator.

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