lk Regional. Jedes Jahr ab dem 1. April müssen Hunde in Niedersachsen wieder an die Leine. Denn dann beginnt die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, die dreieinhalb Monate dauert. Wenn man sich nicht daran hält, kann man mit einer Geldbuße von bis zu 5 000 Euro belegt werden. Ab morgen bis zum 15. Juli gilt die besondere Schutzzeit in Waldgebieten und der übrigen freien Landschaft. Geregelt wird die besondere Schutzzeit in Paragraph 33 der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung. Zu den Bereichen, in denen Hunde angeleint werden müssen, zählen auch Wege und Straßen, die an Grünflächen, Weiden und Wäldern entlang führen.
Das Gesetz soll gerade geborene Rehkitze oder brütende Vögel vor freilaufenden Hunden schützen. Streunende oder stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr für Jungtiere werden. Denn Wildtiere stellen, wenn sie drastisch gestört werden, oft die Versorgung ihres Nachwuchses ein.
Besonders Bodenbrüter wie Brachvögel, Kiebitze und andere Arten sind durch freilaufende Hunde gefährdet. Spürt ein Hund Bodenbrüter auf, werden sie ihre Jungtiere verteidigen oder fliehen. Bleiben die Jungtiere zurück, bedeutet es für sie meistens den sicheren Tod. Auch für Rehkitze, Junghasen und Nestlinge diverser Vögel stellt jeder freilaufende und wildernde Hund einen immensen Stress und eine ernste Gefahr dar.
Ein ganzjähriger Leinenzwang besteht übrigens in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten.