lk Regional. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine neue „Düsseldorfer Tabelle“ veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2021 Gültigkeit hat. Die Tabelle dient für die Familiengerichte als Richtlinie bei der Bemessung des Kindesunterhalts. Nach der neuen Tabelle bekommen Trennungskinder mehr Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil. Der Grund: Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe (bis 1900 Euro) wurden an den zum Jahresbeginn per Verordnung ansteigenden Mindestunterhalt angepasst. Der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) beträgt dann 393 Euro statt bisher 369 Euro. Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) haben Anspruch auf 451 Euro statt bisher 424 Euro. Und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) beläuft sich der Mindestunterhalt auf 528 Euro statt bisher 497 Euro. Wie schon in den vergangenen Jahren werden die Bedarfssätze der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um jeweils sechs Prozent und die der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um je acht Prozent des Mindestunterhalts erhöht. Auch volljährige Kinder bekommen laut der neuen Tabelle nun mehr Geld: Ihr Bedarf beläuft sich auf 125 Prozent des Bedarfs der zweiten Altersstufe. Das sind 564 Euro in der ersten Einkommensgruppe.
Kinderfreibetrag steigt ebenfalls an
Auch der Kinderfreibetrag steigt: Ab Januar können Eltern 5 460 Euro vom Jahreseinkommen abziehen und damit das zu versteuernde Einkommen mindern. Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag), mit dem Eltern bei der Betreuung und Ausbildung ihrer Kinder unterstützt werden, wird auf 2 928 Euro pro Kind angehoben. Bei der Einkommensteuerveranlagung werden beide Freibeträge zusammengerechnet, sodass bei verheirateten Eltern insgesamt 8 388 Euro – 576 Euro mehr als in 2020 – steuerlich berücksichtigt werden. Bei einer getrennten Veranlagung von Ehegatten wird jeweils der halbe Betrag berücksichtigt. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass das Kindergeld gegengerechnet wird. Ob für Eltern die Freibeträge oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung.
Das Kindergeld wurde ebenfalls zum Jahresanfang 2021 angehoben: Für das erste und zweite Kind steigt es von 204 auf 219 Euro im Monat. Für das dritte Kind werden 225 statt bislang 210 Euro und ab dem vierten Kind 250 statt der bisherigen 235 Euro gezahlt. Familien mit geringem Einkommen erhalten zusätzlich zum Kindergeld noch einen Kinderzuschlag, der ebenfalls deutlich erhöht wird: Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind.