Nach Osterferien an Niedersachsens Schulen – Präsenzpflicht aufgehoben
lk Lüchow. Das Land Niedersachsen führt für einen Schulbesuch eine Testpflicht ein. Ab der ersten Schulwoche nach den Osterferien sollen alle Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigte in den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zweimal pro Woche an Präsenztagen getestet werden. Die Tests sind verpflichtend und werden zu Hause selbst vorgenommen. Ohne ein negatives Ergebnis am Morgen können Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen. Zugleich wird die Präsenzpflicht aufgehoben.
Das Land will die Schulen mit Testkits versorgen, die dann dort im laufenden Betrieb ausgegeben werden sollen, sofern Präsenzunterricht stattfindet. Am Montag nach den Osterferien will Niedersachsen einen Abholtag einrichten. Der Präsenzunterricht soll am Dienstag, dem 13. April, beginnen. Lehrkräfte, Schulpersonal und Erziehungsberechtigte beziehungsweise volljährige Schüler sollen per Unterschrift bestätigen, dass am Morgen vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis vorlag. Schulen können auch die Vorlage des benutzten Testkits verlangen. In Ausnahmefällen können Kinder und Jugendliche in der Schule vor Unterrichtsbeginn den Test nachholen. Die Schulen stellen für diese Nachtests einen geeigneten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Aber auch dabei testen sich die Schüler selbst. Weigern sie sich, müssen sie abgeholt werden. Ist ein Test positiv, muss dies der Schule mitgeteilt werden. Diese wiederum informiert das Gesundheitsamt. Zur Kontrolle muss dann ein PCR-Test vorgenommen werden. Die ersten Wochen werde man die Maßnahme beobachten und dann entscheiden, ob und wann es Änderungen gebe, heißt es von der Landesregierung.
Übrigens: Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder ohne Angabe von Gründen vom Unterricht in Präsenz abmelden. Schüler, die auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit sind oder nach einem Positivtest zu Hause bleiben müssen, gehen in den Distanzunterricht.