Pfand auch für Milch

lk Regional. Seit Jahresbeginn muss auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben werden. Im Einzelnen betroffen sind neben normaler Milch Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse. Das heißt, neben normaler Milch zum Beispiel auch Kakao, Kaffeegetränke, Kefir oder Joghurt. Leere Flaschen von Milch und Milchmischgetränken können künftig überall dort zurückgegeben werden, wo Getränke in Einwegkunststoffflaschen vertrieben werden, zum Beispiel im Supermarkt.

Bereits seit Anfang 2022 gilt die Pfandpflicht für den überwiegenden Teil der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff. Lediglich für Milch und Milcherzeugnisse galt eine längere Übergangsfrist. Diese Ausnahmeregelung endet nun und der Kreis der betroffenen Produkte wird erheblich erweitert.

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