lk Regional. Wichtig sind in der Autoversicherung die Schadenfreiheitsklassen. Wer unfallfrei bleibt, rutscht jedes Jahr in eine höhere SF-Klasse. In den meisten Fällen fällt die Rechnung dann niedriger aus. Die Versicherer ordnen jeder Klasse einen Prozentsatz zu. Das ist der Anteil der Grundprämie, den der Kunde tatsächlich zahlt. So wird man zum Beispiel nach 15 unfallfreien Jahren meist in die SF 15 eingestuft. Das entspricht bei vielen Versicherern einem Beitragssatz von 30 Prozent. Der Kunde zahlt also weniger als ein Drittel der Grundprämie. In der Praxis wirkt sich das aus als Rabatt für bestimmte Altersstufen: Vor allem ältere Fahrer sind in den günstigen SF-Klassen.
Üblicherweise reicht sie bis zur Schadenfreiheitsklasse 35. Sie ist nach 35 unfallfreien Jahren erreicht, danach ist Schluss. In vielen Tarifen sind dann nur noch 20 Prozent des Grundbeitrags fällig. Wer dann weiter ohne Unfall bleibt, wird nicht besser eingestuft. Doch einige Gesellschaften gehen weiter bis SF 50, oder sogar bis SF 60.
Wer einen Unfall verursacht, wird zurückgestuft – in der Regel um mehrere Stufen. Der Schadenfreiheitsrabatt verschlechtert sich dann deutlich. Die Rechnung wird nicht nur im Folgejahr teurer, sondern auch danach. Oft sind es die besonders preisgünstigen Tarife, die einen nach einem Unfall drastisch zurückstufen. Die Rückstufung gibt es aber nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung – nicht in der Teilkasko. Sie kennt keine SF-Klassen, denn sie versichert in erster Linie Schäden, die der Kunde nicht beeinflussen kann.