Rabatte für umsichtiges Fahren

lk Regional. Wichtig sind in der Auto­versicherung die Schaden­frei­heits­klassen. Wer unfall­frei bleibt, rutscht jedes Jahr in eine höhere SF-Klasse. In den meisten Fällen fällt die Rechnung dann nied­riger aus. Die Versicherer ordnen jeder Klasse einen Prozent­satz zu. Das ist der Anteil der Grund­prämie, den der Kunde tatsäch­lich zahlt. So wird man zum Beispiel nach 15 unfall­freien Jahren meist in die SF 15 einge­stuft. Das entspricht bei vielen Versicherern einem Beitrags­satz von 30 Prozent. Der Kunde zahlt also weniger als ein Drittel der Grund­prämie. In der Praxis wirkt sich das aus als Rabatt für bestimmte Alters­stufen: Vor allem ältere Fahrer sind in den güns­tigen SF-Klassen.

Üblicher­weise reicht sie bis zur Schadenfrei­heits­klasse 35. Sie ist nach 35 unfall­freien Jahren erreicht, danach ist Schluss. In vielen Tarifen sind dann nur noch 20 Prozent des Grund­beitrags fällig. Wer dann weiter ohne Unfall bleibt, wird nicht besser einge­stuft. Doch einige Gesell­schaften gehen weiter bis SF 50, oder sogar bis SF 60.

Wer einen Unfall verursacht, wird zurück­gestuft – in der Regel um mehrere Stufen. Der Schadenfrei­heits­rabatt verschlechtert sich dann deutlich. Die Rechnung wird nicht nur im Folge­jahr teurer, sondern auch danach. Oft sind es die besonders preisgüns­tigen Tarife, die einen nach einem Unfall drastisch zurück­stufen. Die Rück­stufung gibt es aber nur in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung und in der Voll­kasko­ver­si­cherung – nicht in der Teilkasko. Sie kennt keine SF-Klassen, denn sie versichert in erster Linie Schäden, die der Kunde nicht beein­flussen kann.

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