Sinkende Fallzahlen und milde Verläufe machen es möglich

Corona: Isolationspflicht entfällt, keine Masken mehr im ÖPNV, Arbeitsschutzverordnung läuft aus

lk Regional. Mit dem heutigen Monatsstart ändert sich Et­liches – so entfällt etwa die Maskenpflicht im Fernverkehr: Ab morgen müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Maske mehr tragen. Dazu hat das Bundeskabinett eine entsprechende Verordnung beschlossen. Hintergrund ist die sich abschwächende Pandemielage.

Nachdem bereits die Bundesländer Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein die Maskenpflicht im Öffentlichen Personen-Nahverkehr abgeschafft haben, ziehen ab dem 1. Februar auch Nordrhein-Westfalen und Hamburg nach. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen entfällt diese ab dem 2. und in Thüringen ab dem 3. Februar. Die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt vorerst bestehen.

Auch die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung läuft morgen aus. Die Verordnung sollte dazu beitragen, Arbeitnehmer vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz besser zu schützen und damit auch ihr Risiko zu senken, an Long Covid zu erkranken. An ihre Stelle treten Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Arbeitgeber können diese bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden – auch zum Schutz vor anderen Infektionskrankheiten, etwa der Grippe. Niedrige Corona-Infektionszahlen, milde Krankheitsverläufe und günstige Prognosen machen die verbindlichen rechtlichen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes nicht mehr erforderlich. Dies ermöglicht es der Bundesregierung, Betriebe und Verwaltungen bereits zum 2. Februar von den Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen zu entlasten. Gleichsam endet die Isolationspflicht: In Hamburg (1. Februar), Bremen, Niedersachsen (2. Februar) sowie Thüringen (3. Februar) entfällt die bislang geltende Pflicht zur Absonderung nach einer Corona-Infektion.

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