Spenden über 300 Euro

lk Regional. Im Dezember versenden die großen karitativen Einrichtungen die Spendenbescheinigungen für das vergangene Jahr. Bei Spenden an gemeinnützige steuerbegünstigte Organisationen unter 300 Euro reicht ab 2021 ein einfacher Nachweis, wie ein abgestempelter Einzahlungsbeleg, Kontoauszug oder ausgedruckter Nachweis einer Online- oder Paypal-Transaktion. Ab einer Spende von 300 Euro muss die Spendenbescheinigung der Steuererklärung zwingend beigefügt werden, mit Ausnahme von Einzahlungen auf Sonderkonten zugunsten des Ukraine-Kriegs oder der Ahrtal-Katastrophenhilfe. Auch Spendenbescheinigungen für Sachspenden, getätigte Aufwendungen oder unbezahlte Zeitspenden finden in der Steuererklärung Platz. Die Spendenbescheinigung enthält den Namen und Vornamen oder den Firmennamen sowie die Adresse des Spenders, Datum und Betrag.

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