lk Regional. Steuerberater haben zurzeit vor allem damit zu tun, Hilfsanträge für coronageschädigte Unternehmen und Selbstständige zu stellen. Um ihnen für diese unverzichtbare Aufgabe mehr Zeit einzuräumen, hat sich die Koalition darauf geeinigt, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019, die von Steuerberatern erstellt wird, von Ende Februar 2021 auf Ende August zu verlängern. Für Steuerzahler, die keinen Steuerberater beauftragt haben, bleibt es bei der Abgabefrist vom 31. Juli des Folgejahres.