Zuschüsse für Kulturhäuser

lk Lüchow-Dannenberg. Um kleine Kultureinrichtungen bei der Umsetzung von energetischen Maßnahmen zu unterstützen, hat das Land Niedersachsen ein Sonderförderprogramm aufgelegt. Noch bis zum 31. Oktober sind Antragstellungen möglich.

Angesprochen sind kleine Kultureinrichtungen, die ehrenamtlich arbeiten, maximal drei hauptamtliche Mitarbeitende beschäftigen oder – im Fall freier Theater – jährlich maximal fünf eigene Produktionen umsetzen. Die Einrichtungen müssen eine eindeutig kulturelle Ausrichtung haben. Kommunen oder Kirchen sind nicht antragsberechtigt.

Gefördert werden etwa Maßnahmen zur Dämmung, der Austausch von Fenstern oder Außentüren, der Einbau einer Fotovoltaikanlage, Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes oder die Modernisierung von Heizungen und elektrischen Anlagen. Förderfähig sind auch kleinere Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs. Es sind Zuschüsse zwischen 1000 und 25 000 Euro möglich. Sie können bis zu 75 Prozent der geplanten Projektkosten umfassen.

Das Antragsformular ist unter dem Stichwort „Kulturförderung“ unter www.lueneburgischer-landschaftsverband.de zu finden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert