Online-Befragung zu Long Covid

lk Lüchow. Zahlreiche wissenschaftliche Studien befassen sich inzwischen mit den Langzeitfolgen einer Covid-19-Erkrankung. Die spezifischen Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit, beispielsweise des Gedächtnisses, sind…

Klein und blau

Schmetterlingsexperte Martin Gach über den Faulbaum-Bläuling lk Lüchow. Es ist Sommer – Schmetterlinge, jene zerbrechlichen Wesen, die als Bioindikatoren gelten, bevölkern unzählige Blühpflanzen.…

Lagerfläche oder Lagervertrag?

: Der Mieter hatte in einer Halle des Vermieters Möbel eingelagert, die beschädigt wurden, sodass er gegenüber dem Vermieter gerichtlich Schadensersatzansprüche geltend machte. Der Mieter war der Auffassung, dass zwischen den Parteien ein Lagervertrag nach § 467 HGB beziehungsweise ein Verwahrungsvertrag gemäß § 688 BGB abgeschlossen worden war. Außerdem sei die ihm vom Vermieter überlassene Lagerfläche darüber hinaus mangelhaft gewesen. Er behauptete, dass der Vermieter seine Obhutspflichten verletzt habe und die Lagerfläche mangelhaft war, sodass ihm als Mieter ein Schaden an den dort gelagerten Gegenständen entstanden sei, der vom Vermieter zu ersetzen sei.