Der große Check

Was bei der Hauptuntersuchung passiert

lk Regional. Der Termin ist gebucht und das Fahrzeug steht bereit für die Fahrt zur Hauptuntersuchung. Doch was erwartet Halterinnen und Halter dort? Holger Henne, Leiter der TÜV NORD-Station Lüchow-Dannenberg, erklärt, was beim Check passiert, wie man den Bericht richtig liest, welche Besonderheiten bei E-Autos gelten und wie es weitergeht, wenn keine neue Plakette ausgestellt wird. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen Autos, Motorräder und Co. in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung (HU). Welch elementaren Beitrag die HU zur Verkehrssicherheit in Deutschland liefert, belegt die Unfallanalyse des Statistischen Bundesamts: 2021 waren nur ein Prozent der Unglücksfälle mit Personenschaden auf technische Mängel zurückzuführen. Eine schlechte Bereifung ist mit 977 Zusammenstößen die Hauptursache. „Daher raten wir, Reifen möglichst nicht bis zur vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern abzufahren“, sagt Henne.

Von Abgas bis Warnweste: Darauf schaut der TÜV

Erst wenn die mehr als 150 gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollpunkte mängelfrei abgehakt sind, gibt es eine neue Plakette. Doch was im ersten Moment viel klingt, ist meist in 30 Minuten geschafft. Im Fokus der HU stehen: Bremsen, Lenkung, Sichtverhältnisse wie Scheiben und Spiegel, Licht, Elektrik, Fahrerassistenzsysteme, Achsen inklusive Räder, Reifen und Aufhängungen.

Die Prüfplakette wird sofort erteilt, wenn dort „OM“, kurz für ohne festgestellte Mängel, steht. Auch bei dem Kürzel „HW“ geht die Fahrt direkt weiter. Allerdings wurden Hinweise auf mögliche zukünftige Mängel (Verschleiß, Korrosion) entdeckt. Treten geringe Mängel, kurz „GM“, zutage, geht zwar zeitnah keine Verkehrsgefährdung von Auto, Motorrad, Lastkraftwagen, Anhänger oder Camper aus, aber Halterinnen und Halter müssen die Defekte sofort beheben. Wenn das zu erwarten ist, kann die Prüfplakette zugeteilt werden. Allerdings besteht kein Anspruch auf die Zuteilung der Prüfplakette. Steht in dem Dokument „EM“, ist man durchgefallen – es gibt erhebliche Mängel, die bis zur Nachprüfung binnen eines Monats beseitigt sein müssen. Wenn gefährliche Mängel, kurz „VM“, bestehen, wird dringend empfohlen, nicht mehr am Straßenverkehr teilzunehmen, bis alles repariert ist. Prangt „VU“ im Prüfbericht, ist das Fahrzeug verkehrsunsicher und wird stillgelegt. Es muss auf einem Anhänger oder Abschleppwagen in die nächste Werkstatt befördert werden.

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