Viele Bereiche des Lebens nur noch für nachweislich Geimpfte, Getestete oder Genesene zugänglich
lk Lüchow. Bereits seit Donnerstag gilt im Landkreis Lüchow-Dannenberg wieder die erweiterte 3G-Regel. Die Dynamik des Infektionsgeschehens hat im Landkreis Lüchow-Dannenberg in den letzten Wochen deutlich angezogen: Am 2. November lag die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den fünften Werktag in Folge über 50. Damit trat in der Region ab dem übernächsten Tag, also dem 4. November, wieder die „erweiterte 3G-Regel“ in Kraft.
Viele Bereiche des öffentlichen wie privaten Lebens sind damit nur noch Personen zugänglich, die nachweislich geimpft, getestet oder genesen sind (Personen unter 18 sind von der 3G-Regel ausgenommen).
Die 3G-Regel gilt beispielsweise, wenn mehr als 25Personen in geschlossenen Räumen zusammenkommen – egal ob öffentlich oder im privaten Rahmen. Die 3G-Regel kommt außerdem in den Innenräumen von Sportanlagen, in Kinos, Theatern und vergleichbaren Kultureinrichtungen, in Diskotheken und Bars, bei körpernahen Dienstleistungen wie einem Friseurbesuch und in den Innenräumen der Gastronomie sowie in Beherbergungsbetrieben zur Anwendung. Wer nicht geimpft ist, muss während des Aufenthalts in einemHotel oder einer Ferienwohnung zusätzlich zweimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorlegen.
Veranstalter oder Betreiber einer Einrichtung müssen den 3G-Nachweis aktiv einfordern. Gästen oder Kundinnen und Kunden, die keinen Nachweis vorlegen können oder möchten, muss derZugang verwehrt werden.
Informationen zu den Corona-Regeln bietet das Land Niedersachsen unter 0511 / 120 6000 oder in seinen FAQ im Internet (hier).
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert über seine Website über das aktuelle Geschehen. Die aktuellen Fallzahlen werden von Montag bis Freitag einmal täglich veröffentlicht.