Keine Dienst-SMS in der Freizeit

lk Regional. Ein Arbeitnehmer muss in seiner Freizeit keine dienstlichen SMS lesen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem jetzt veröffentlichten Urteil. In dem Fall ging es um kurzfristige Dienstplanänderungen für einen Notfallsanitäter (Az.: 1 Sa 39 öD/22).

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