Kontakte reduzieren

Seit Montag gelten strengere Corona-Regeln

lk Lüchow-Dannenberg. Seit Montag gelten neue Regeln zur Corona-Pandemie. Darauf macht der Landkreis aufmerksam: „Die Geschwindigkeit, mit der sich das Coronavirus ausbreitet, hat in Lüchow-Dannenberg erheblich an Dynamik zugelegt.“ Ziel der neuen Corona-Verordnung für Niedersachsen sei es, die zweite Corona-Welle auszubremsen. Die wichtigsten Regelungen der neuen Corona-Verordnung: Kontakte reduzieren, Abstand halten: Jeder hat Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Soweit möglich, ist zu jeder Person Abstand zu halten, sonst ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) aufzusetzen.

Private Reisen und tagestouristische Ausflüge und private Besuche sollten vermieden werden. Zusammentreffen zu Hause und draußen, egal ob im öffentlichen oder im privaten Raum:

Es dürfen nicht mehr als zehn Personen zusammenkommen. Diese dürfen aus maximal zwei Haushalten stammen – es sei denn, es handelt sich um enge Angehörige oder Kinder bis zu zwölf Jahren. Alltagsmaske aufsetzen – über Mund und Nase: Das Tragen der MNB in öffentlichen geschlossenen Räumen gilt unverändert. In gelben Ampelregionen gilt die dringende Empfehlung, Mund und Nase auch unter freiem Himmel zu bedecken, wo Menschen enger zusammenkommen. In roten Regionen wie aktuell Lüchow-Dannenberg ist das Pflicht. Visiere sind nicht mehr zulässig. Die neue Verordnung schreibt ausdrücklich vor, Mund und Nase durch textile oder textilähnliche Barrieren zu bedecken. Die MNB ist nur geeignet, wenn sie eng anliegt. Das trifft auf Visiere nicht zu. MNB in der Schule:

Seit Montag ist das Tragen einer MNB im Unterricht für Schuler/innen der Sek-Stufe I und II verpflichtend. Das gilt so lange, wie der „rote“ Ampelzeitraum besteht. Veranstaltungen mit sitzenden Gästen: zur Unterhaltung nein, im Beruf ja, aber unter Hygieneauflagen. Geschlossen sind: Gastronomische Betriebe, Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken (Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Lieferdienste sind zulässig), alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Opernhäuser, Kulturzentren, Museen, Bibliotheken und Kinos, Freizeitparks, Zoos, Indoor-Spielplätze, Freizeit- und Amateursportanlagen, auch Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen und Fitnessstudios, Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege, Kosmetik-, Tattoostudios, Solarien und Massagepraxen, touristische Bus-, Schiffs- oder Kutschfahrten, Prostitutionsstätten. Geöffnet bleiben: Friseursalons mit Hygieneauflagen ebenso wie Praxen für Physio- und Ergotherapie und Logopädie sowie Fußpflege. Infos beim Bürgertelefon: 0 58 41-12 02 22 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.

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