Ladenmiete trotz Corona

lk Regional. Die staatlich verordnete Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im Zuge der Corona-Pandemie ist laut ARAG-Experten kein Mangel der Mietsache und rechtfertigt keine Mietminderung. Der Mieter könne auch nicht wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage eine Vertragsanpassung und eine Reduzierung der Miete verlangen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-15 O 23/20).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert