Infos zur Wohngeldreform zum Jahreswechsel
lk Regional. Mit steigenden Energiekosten wird auch das Wohnen teurer. Hinzu kommen energieeffiziente Sanierungen, die sich ebenfalls auf die Wohnkosten auswirken. Daher sollen ab 2023 mehr als zwei Millionen Haushalte Wohngeld erhalten. Bisher profitierten rund 600 000 Haushalte davon. Zudem wird das Wohngeld im Schnitt verdoppelt.
Um durchschnittlich 190 Euro pro Monat wird das Wohngeld zum Jahreswechsel erhöht. Damit steigt der Wohngeldbetrag von derzeit 180 Euro im Schnitt auf rund 370 Euro monatlich. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums beziehungsweise der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen aller berechtigten Haushaltsmitglieder. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes für Mietwohnungen ist die Bruttokaltmiete.
Um die steigenden Energiekosten bezahlen zu können, erhalten Wohngeldempfänger erstmals dauerhaft eine Heizkostenpauschale als Zuschlag zur Miete. Bisher wurden Kosten für Heizung und Warmwasser beim Wohngeld nicht berücksichtigt. Im Schnitt führt die Pauschale zu 1,20 Euro mehr pro Quadratmeter.
Klimakomponente – auch diese Pauschale ist neu: Dieser Zuschlag in Höhe von 40 Cent pro Quadratmeter muss gezahlt werden, wenn die Miete nach energetischen Maßnahmen im Gebäudebereich erhöht wird und die bisherige Höchstgrenze des Wohngeldes bereits erreicht ist. Sowohl Klimakomponente als auch Heizkostenzuschlag werden als Pauschalen gezahlt, um die Verwaltung zu vereinfachen und um weiterhin Anreize zum Energiesparen zu erhalten.
Bewilligungszeitraum: Der Bewilligungszeitraum des Wohngeldes wird von einem Jahr auf 18 Monate verlängert. Ob der Anspruch weiterhin besteht, muss erst ein halbes Jahr später geprüft werden. Zudem wird das Wohngeld bereits ab einer Mieterhöhung von zehn Prozent erhöht, früher gab es erst ab einer Mieterhöhung von 15 Prozent eine Anpassung des Wohngeldes.
Wohngeld-Rechner: Wer wissen möchte, ob er Anspruch auf Wohngeld hat, kann dies auf der Seite des Bundesbauministeriums mit dem WohngeldPlus-Rechner prüfen. Besteht ein Anspruch, kann das Wohngeld beim örtlichen Wohngeldamt beantragt werden. Dort wird der Anspruch geprüft und die genaue Höhe festgelegt. Keinen Anspruch haben Personen, die bereits andere Transferleistungen wie etwa Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.