Neue Bedingungen beim Arbeitsschutz

Arbeitgeber müssen entscheiden

lk Region. Die Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz werden seit dem 20. März nicht mehr unmittelbar von der Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben. Stattdessen müssen Arbeitgeber selbst entsprechende Maßnahmen in ihren betrieblichen Hygienekonzepten festlegen. Darin müssen sie unter anderem tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren oder das örtliche Infektionsgeschehen berücksichtigen. Auch über Abstands- und Hygieneregeln oder Maskenpflicht sollen Unternehmen künftig selbst entscheiden.

Die Homeoffice-Pflicht entfällt ebenfalls, Arbeitgeber haben aber die Möglichkeit, den Mitarbeitenden die Arbeit aus dem Homeoffice anzubieten. Außerdem müssen sie auch weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und Impfmöglichkeiten informieren. Arbeitnehmern muss nach wie vor eine Impfung während der Arbeitszeit ermöglicht werden. Die Änderungen gelten zunächst bis zum 25. Mai.

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