Positives Testergebnis?

Gesundheitsamt weist auf Vorgaben zum Absondern bei Corona hin

lk Lüchow. Aufgrund einer langsamen rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens in Niedersachsen hat das Land eine schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen mit der neuen Corona-Verordnung beschlossen. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg zeigt sich hingegen derzeit der landesweite Trend noch nicht. „Die aktuellen Infizierten-Zahlen im Landkreis zeigen deutlich, dass wir uns derzeit noch auf der vierten Welle befinden“, so Landrätin Dagmar Schulz.

Der Aufwand in der Fallbearbeitung steigt, die Zeit für die individuelle Betreuung der einzelnen Betroffenen sinkt. „Wir müssen aufgrund der hohen Auslastung in der Fallbearbeitung momentan Prioritäten in unserer täglichen Arbeit setzen. Im Moment ist das Wichtigste, beim Eingang der Labormeldungen die Betroffenen schnellstmöglich über ihre Corona-Ansteckung zu informieren. Schon das nimmt bei derzeit über 100 neuen Fällen pro Tag sehr viel Zeit in Anspruch“, erläutert Landrätin Schulz.

Für die Ermittlung von engeren Kontaktpersonen ist das Gesundheitsamt auf die Mithilfe und die Eigenverantwortung der infizierten Personen angewiesen. In diesem Zusammenhang weist das Gesundheitsamt auf die bestehende Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung hin. Demnach sind Personen, die einen Selbsttest durchgeführt oder einen Schnelltest haben durchführen lassen unddabei ein positives Testergebnis erhielten, verpflichtet,sich zunächst abzusondern. Diese Pflicht gilt unabhängig von einer Anordnung desGesundheitsamtes. Zudem haben entsprechende Personen sich unverzüglich einer PCR-Testung zu unterziehen und sind verpflichtet, die Behörde über das Ergebnis des PCR-Testung zu informieren.

Der Landkreis bittet um Verständnis, dass das Gesundheitsamt telefonisch derzeit schlechter zu erreichen ist. Oft könnten die Anliegen selbst recherchiert werden. Das Land Niedersachsenbietet unter „Alltag in Zeiten des Coronavirus“ Antworten auf Fragen.

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