Rechte und Pflichten

Das Arbeitsgesetz kurz erklärt

lps/ML Lüchow. Das Arbeitsrecht regelt die gesetzmäßige Beziehung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. Es ist ein Teil des Zivilgesetzbuches und regelt neben individuellen Fällen auch die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmerkollektiven und ihrem Arbeitgeber, was dann als Kollektivarbeitsrecht bezeichnet wird. Hier findet sich beispielsweise die Möglichkeit zur Bildung eines Betriebsrates geregelt. Das Recht zielt darauf ab, die strukturellen Ungleichheiten zu vermindern, die durch ein Angestelltenverhältnis entstehen. Als Arbeitnehmer gilt laut Bürgerlichem Gesetzbuch derjenige, der sich aufgrund eines Vertrages zu weisungsgebundener Arbeit verpflichtet, er steht also in einem öffentlichen oder privaten Dienstverhältnis.

Selbstständige ohne Angestellte fallen also nicht unter den Schutz und die Pflichten des Arbeitsrechtes. Verschiedene Teilbereiche wie das Betriebsverfassungsgesetz, das Tarifvertragsgesetz oder das Mitbestimmungsgesetz gehören zu den Regelungen. Auch die Mitarbeitervertretungsordnung, die den Arbeitnehmern das Wählen eines Sprechers erlaubt, ist darin enthalten. Ein weiteres anschauliches Beispiel ist das Fragerecht eines zukünftigen Arbeitgebers.

Um möglichst viel über einen Bewerber zu erfahren, dürfen Fragen bezüglich dessen beruflichen Hintergründen gestellt werden. Diese müssen jedoch mit der angestrebten Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Die berüchtigte Frage nach einer Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch gehört beispielsweise nicht dazu und muss vom Bewerber nicht oder nicht ehrlich beantwortet werden. Auch Kündigungsfristen sind hier geregelt, an die sich beide Parteien zu halten haben. Im Arbeitsrecht ist festgelegt, welche Schritte gegangen werden müssen, um die eigenen Interessen vor Gericht bringen zu können. Wer sich in solch einer Situation befindet, kann in einer Gewerkschaft anwaltlichen Rückhalt erhalten.

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