Schürfrechte für Lithium

Im Wendland werden Bodenschätze gesucht

osc Lüchow. Die „Eve Chem GmbH“ aus München hat ihren Claim im Südkreis nun offiziell abgesteckt. Anders als in den Western geht es im wilden Osten Niedersachsens nicht um Schürfrechte für Gold, sondern um die Suche nach Lithium. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover hat der Gesellschaft die Erlaubnis erteilt, ab dem 1. Februar im Süden Lüchow-Dannenbergs nach Lithium, aber auch Kalium, Magnesium und Brom zu suchen. Lithium ist ein wichtiger Bestandteil von Hochleistungsakkus in Smartphones und Elektroautos. Das Leichtmetall hat darum in den vergangenen Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen und ist entsprechend hoch begehrt und wertvoll – ein echter Bodenschatz.

Bis zum 31. Januar 2026 hat die Eve Chem GmbH nun das alleinige Recht, mittels Aktenstudium ein 370 Quadratkilometer großes Areal in Lüchow-Dannenberg auf mögliche Lithium-Vorkommen zu prüfen. Noch müsse aber niemand damit rechnen, dass Menschen mit Schutzhelmen und Bohrwerkzeug im Hinterhof auftauchen, beruhigt der Pressesprecher des Landesamtes, Eike Bruns. Die erteilte Genehmigung ende, wo mehr als ein Spaten gebraucht werde.

Tatsächlich sei die Suche per Aktenlage nicht unüblich, so Bruns, denn die wichtigsten Hinweise auf lohnenswerte Vorkommen ergeben sich aus der Geologie. Die sei im abgesteckten Claim ausreichend dokumentiert. In diesem Zusammenhang spielen nicht zuletzt die ausgebeuteten Erdgasvorkommen im Südkreis eine wichtige Rolle.

Bruns bezeichnet die jetzt erteilte Aufsucherlaubnis als ersten Schritt eines langen Weges. Bis zu dessen Ende dauere es in der Regel mehrere Jahre. Für den ersten Antrag müsse auch ein geplantes Arbeitsprogramm mit Zeitplan und technischen Maßnahmen beim Landesamt hinterlegt werden. Außerdem müsse der Antragsteller nachweisen, dass er über genügend Geld und die fachlichen Ressourcen verfügt, um Bodenschätze auch heben zu können. Ob das Unternehmen nach dem Erstantrag allerdings jemals wieder im späteren Verfahren auftauchen wird, sei nicht mit Sicherheit zu sagen, so Bruns. Die Industrie sei extrem verschachtelt und teile einzelne Gewerke gerne auf.

Weil die Vergabe von Bergbauberechtigungen rechtlich als „nichtförmliches Verwaltungsverfahren“ eingestuft wird, wartet man im Kreishaus den weiteren Fortgang erst einmal ab. Der Beginn technischer Untersuchungen vor Ort bindet dann den Landkreis und die Gemeinden ein. Erst im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens werden auch Umweltschutz- und wasserrechtliche Belange geprüft.

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