Böllerverbot in Lüchows Kernstadt
lk Lüchow. Die Samtgemeinde Lüchow verbietet Feuerwerk im Kern der Kreisstadt. Wie die Verwaltung mitteilt, gilt das Verbot sowohl Silvester als auch Neujahr und umfasst neben den historischen Straßenzügen Lüchows einen Sicherheitsbereich von rund 50 Metern. Selbst das Mitführen von Pyrotechnik wird in der Kernstadt untersagt. Davon ausgenommen sind während der Ladenöffnungszeiten die originalverpackten und gerade erst erworbenen Artikel. Allerdings müsse ein Kaufbeleg als Nachweis vorgelegt werden. Die Regelung gelte damit wie in den Vorjahren.
Durch die Maßnahme soll der Jahreswechsel für die Anwohner der Lüchower Kernstadt ruhiger und sicherer werden. Während viele Menschen den Jahreswechsel friedlich und ausgelassen feiern, gab es in der Vergangenheit auch Störenfriede, die Feuerwerkskörper gegen Menschen, Tiere und Gebäude einsetzten. Zu einem traurigen Höhepunkt derartiger Ereignisse war es zum Jahreswechsel 2018/2019 in Lüchow gekommen, als mehrere Gebäude an Silvester in Brand gerieten und die Feuerwehr sogar bei der Löscharbeit behindert und gefährdet wurde. Die Verwaltung bedauere, mit dieser Maßnahme auch die Feiernden beschränken zu müssen, die verantwortungsbewusst mit Böllern und Raketen umgehen.
Der Verbotsbereich erstreckt sich von der Drawehnerstraße über die gesamte Lange Straße und Bergstraße bis hin zur Salzwedeler Straße. Auch Wallstraße, Junkerstraße, Theodor-Körner Straße, das Areal um die St.-Johannis-Kirche und die Rosenstraße liegen in der Verbotszone. Im übrigen Stadtgebiet gilt die gesetzliche Regelung des § 23 Absatz 1 der Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Danach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen generell verboten.
Wichtig für Partygänger mit Böllern im Gepäck: „Wer sich aus Unwissenheit oder vorsätzlich über das Verbot hinwegsetzt, dem nehmen Ordnungsamt und Polizei zumindest das Feuerwerksmaterial ab, um es anschließend zu vernichten. Auch Geldbußen können verhängt werden“, heißt es von der Samtgemeinde. Die Verwaltung rät Bewohnerinnen und Bewohnern der betroffenen Bereiche, ihre Gäste im Vorfeld entsprechend zu informieren.