Was sich in diesem Jahr ändert

Freiwillige Feuerwehr: Reform der Grundlagenausbildung

hbi Regional. Der Brandschutz in Niedersachsen erfährt aktuell viele Veränderungen und Reformen. Brandschutzgesetz, Uniformen und Dienstgrade und auch die Kreisfeuerwehrbereitschaften sollen nach dem Willen der Landesregierung novelliert werden. Ebenso wird die Grundlagenausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrleute in diesem Jahr massiv modernisiert.

Die Gründe für den aktuellen Modernisierungsprozess sind vielfältig. Zum einen hat sich an den beiden Feuerwehr-Bildungsstandorten des Landes in Celle und Loy in der Corona-Zeit ein massiver Ausbildungsrückstand aufgestaut, der nur schwer abzubauen ist. Zum anderen hat die Landesregierung bereits 2018 in einem Strukturpapier umfassende Maßnahmen für den „Einsatzort Zukunft“ erarbeitet, welche jetzt nach und nach umgesetzt werden sollen.

Durch die Novellierung der Grundlagenausbildung entfällt ab diesem Jahr der bislang auf Landesebene durchgeführte Lehrgang „Truppführer/in“ komplett. Auch die Lehrgänge „Truppmann 1“ und „Truppmann 2“ werden grundlegend verändert. All diese Inhalte werden künftig in der „Modularen Grundlagenausbildung“ geschult.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Einsatzkräfte ehrenamtsfreundlicher und übersichtlicher für die Einsatzaufgaben zu qualifizieren. Auch die Arbeitgeber dürfte es freuen, da die Mitarbeitenden künftig nicht mehr zur Truppführer-Ausbildung eine Woche der Arbeit fernbleiben müssen. Dabei sollen explizit Doppelungen und Wiederholungen in den Lehrgängen vermieden und die Einsatzkräfte gezielt auf die Anforderungen ihrer heimischen Feuerwehren hin geschult werden.

Dabei greifen viele Rädchen ineinander, die am Ende gemeinsam zu der qualitativ hochwertigen Ausbildung beitragen werden. Der Anfang wird nach wie vor an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Dannenberg gemacht. Dort erhalten die neuen Einsatzkräfte eine Grundlagenschulung, nach der sie bereits an Einsätzen teilnehmen dürfen.

Die weitere Ausbildung bis zur Qualifikationsstufe Truppmitglied erfolgt dann im regulären Ausbildungs- und Übungsdienst in den jeweiligen Orts- und Gemeindefeuerwehren. Auch sind Grundlagen im ABC- und Katastrophenschutzeinsatz und der Sprechfunk Inhalte des Basismoduls.

Diese Themen werden dann wieder auf zentralen Veranstaltungen durch die Kreisausbildung durchgeführt. Beendet wird das Basismodul mit einem Kompetenznachweis auf Gemeindeebene, mit der abschließenden Qualifikation zum Truppmitglied.

Im Vergleich zu vorher ändert sich auf den ersten Blick der Name der Ausbildung. Allerdings wurde hier der Stundenumfang der Module reduziert.

Wenn die Teilnehmenden dann ihre eventuell erforderlichen Ergänzungsmodule absolviert haben, besuchen sie den Vorbereitungslehrgang „Qualifikationsstufe Truppführer/in“ (QTF) an der FTZ in Dannenberg. Dieser endet ebenfalls mit einem Kompetenznachweis, mit dem die Einsatzkräfte die Qualifikation „Truppführer/in“ erlangen können. Dabei sollen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in der Rolle des Truppführers, der Truppführerin nachgewiesen werden. Die Qualifikationsstufe „Truppführer/in“ soll zum Mindeststandard in den Freiwilligen Feuerwehren werden.

Mit dem Modul „Vorbereitung Gruppenführer/in (GF)“ des NLBK kann dann die Grundlage für den Besuch des Gruppenführer-Lehrgangs geschaffen werden, der wie gewohnt an den Landeseinrichtungen in Celle oder Loy stattfindet. Zusätzlich wird das Land auf einer Online-Plattform Inhalte zu den Modulen zur Verfügung stellen, sodass sich Feuerwehrleute im Selbststudium weiterbilden können. Zudem stärkt die Ausbildung in Modulen die Zusammenarbeit benachbarter Feuerwehren. Am Ende wird nur Wissen vermittelt, was die Einsatzkräfte für den Dienst in ihrer Feuerwehr brauchen. Durch die hervorragende Vorarbeit der Ausbilder kann die Ausbildung künftig hochwertig und an den Landesvorgaben ausgerichtet durchgeführt werden.

Dieser Beitrag wurde unterstützt von Avacon.

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